Die Stadt Wetzikon führte in 2021 die Lohngleichheitsanalyse über die Gleichstellung von Frau und Mann durch.
Wetzikon
Die Gemeinde Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dies ist auf die vom Bundesrat am 21. August 2019 beschlossene Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 zurückzuführen.

Frauen und Männer haben Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Resultate der Stadt Wetzikon inklusive Stadtwerke Wetzikon zeigten, dass Frauen monatlich durchschnittlich 4,4 Prozent weniger verdienen als Männer.

Ausgewertet wurden die Löhne mit dem offiziellen Analysetool des Bundes Logib. Im Alterswohnheim Am Wildbach wurde kein Geschlechtseffekt festgestellt. Die Lohndifferenz beträgt 2,9 Prozent. Beide Werte liegen innerhalb des vom Bund festgelegten Toleranzwerts von 5 Prozent.

Wetzikon überprüft die Funktionsbezeichnungen

Der Bund legt diesen Wert fest, um allfällige weitere objektive, unternehmensspezifische Faktoren, die sich auf die Löhne auswirken können, zu berücksichtigen. Die Analyse der Löhne zeigte, dass gewisse Funktionen unpräzise bezeichnet sind, was zu einer Ungenauigkeit führt.

Die Stadt Wetzikon nimmt die Resultate ernst und wird in einem nächsten Schritt die Funktionsbezeichnungen überprüfen. Lohngleichheit ist für die Stadt Wetzikon als attraktive, moderne Arbeitgeberin ein zentrales Thema und sie wird alles daran setzen, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann eingehalten wird und die beiden Geschlechter in allen Bereichen gleichberechtigt sind.

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