Wie die Gemeinde Gossau ZH schreibt, beeinträchtigen auf Strasse und Fussgängerwege hinausragende Äste den Sichtbereich für Verkehrsteilnehmende.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Private Grundstücke und Bauten werden häufig mit Bepflanzungen gegen den öffentlichen Strassenraum und Fussgängerbereiche abgegrenzt.

Durch in den Lichtraum hinausragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher wird der Sichtbereich für Verkehrsteilnehmende wie Autofahrer, Fussgänger, Radfahrer et cetera beeinträchtigt, was zu unerwünschten Gefahrensituationen führt.

Pflanzen dauernd unter der Schere halten

Die Grundeigentümer sind verpflichtet, Sträucher und Pflanzen dauernd unter der Schere zu halten.

Mehr zu diesem Thema und den Vorschriften befinden sich im PDF auf der Gemeindewebseite.

Bei Fragen steht die Bauabteilung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gossau (ZH)