Wie die Stadt Wetzikon meldet, werden ab 23. September 2024 auf Gräbern die Sommerpflanzen abgeräumt. Angehörige können bis 22. September ihre Pflanzen abholen.
Wetzikon
Die Gemeinde Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Am Montag, 23. September 2024, beginnt das Friedhofspersonal mit dem Abräumen der Sommerpflanzen der von der Stadt betreuten Gräber. Private Pflanzen und Schalen, auf die von den Angehörigen Anspruch erhoben wird, sind bis zum 22. September 2024 abzuholen.

Nachher werden die Pflanzen und Schalen ohne Anspruch auf Entschädigung durch das Friedhofspersonal abgeräumt und fachgerecht entsorgt. Das Gleiche gilt für das Gemeinschaftsgrab, dort werden zusätzlich alle Dekorationen inklusive Engel, Herzen, Laternen oder solar- und batteriebetriebenen Kerzen abgeräumt.

Private Bepflanzung

Bei Gräbern, die selbst bepflanzt werden, weist die Stadt Wetzikon darauf hin, dass diese nur durch die Angehörigen angepflanzt werden dürfen und dass die Grabfläche grundsätzlich mit Blumen bepflanzt wird.

Die Pflanzen dürfen durch die Höhe und Ausdehnung die Nachbargräber nicht beeinträchtigen. Merkblätter zur selbstständigen Bepflanzung des Grabes durch Angehörige können beim Friedhofspersonal verlangt werden.

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