Die Gemeinde Wuppenau bittet die Grundeigentümer den Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege Beachtung zu schenken.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
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Wie die Gemeinde Wuppenau informiert, gelten für die Besitzer von Bäumen und Sträuchern entlang von Kantons- und Gemeindestrassen Regeln die unbedingt eingehalten werden müssen.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen sind so zu schneiden, dass sie auch während der Vegetationszeit nicht über den Strassenrand hinausragen. Äste von Bäumen, die in den Strassenrand ragen sind bis auf eine Höhe von 4,5 Metern auf die Strassengrenze zurück zu schneiden. Entlang von Trottoirs und Wegen gilt diese Vorschrift bis auf eine Höhe von 2,5 Metern ab Trottoir oder Weg.

Bei landwirtschaftlichen Kulturen ist darauf zu achten, dass sie ab einer Höhe von 60 Zentimeter einen Strassenabstand von mindestens 90 Zentimeter aufweisen müssen. Wachsen die Kulturen höher als 1,80 Meter, so muss der Abstand die Hälfte ihrer Endhöhe betragen. Aus Sicherheitsgründen gilt im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen, dass Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter hoch sein dürfen (ab Strassenhöhe gemessen).

Die Gemeinde bittet die betroffenen Grundeigentümer ihre Pflanzungen bis Mitte August gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurück zu schneiden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit für sich und andere. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung werden nach Ablauf der Frist die notwendigen Arbeiten durch die Gemeinde an einen Dritten in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Rückschnitt und die die Entsorgung werden den pflichtigen Grundeigentümern in Rechnung gestellt.

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