Wie die Gemeinde Sulgen mitteilt, werden Gartenbesitzer und Anstösser daran erinnert, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträucher und Bäume
Sträucher und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Die Gemeinde erinnert Gartenbesitzer und Anstösser an Strassen und Wegen daran, dass Bäume, Sträucher und Lebhecken so unter Schnitt zu halten sind, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.

Im Fahrbahnbereich sind überragende Äste auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 Meter lichte Höhe zu stutzen.

Zudem dürfen im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen, höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten.

Appell an die Grundeigentümer

Die Grundeigentümer werden gebeten, diesen Bestimmungen nachzukommen und die nötigen Rückschnitte bis 11. August 2023 vorzunehmen oder ausführen zu lassen.

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