Leinenpflicht für Hunde schützt Waldtiere in Märstetten
Wie die Gemeinde Märstetten mitteilt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht. Widerhandlungen können gebüsst werden.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden mit 100 Franken gebüsst werden.