Wie die Gemeinde Kradolf-Schönenberg angibt, werden die Tafeln geändert, damit das Befahren der Flurstrassen im Naherholungsgebiet für Velofahrer möglich wird.
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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Gebiet «Thurfeld» im Ortsteil Schönenberg befindet sich zwischen dem bewohnten Gebiet in Schönenberg und der Haldenstrasse und wird östlich durch die Thur begrenzt.

Es handelt sich grossmehrheitlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, welche über Flurstrassen erschlossen sind.

Es kann auch als beliebtes Naherholungsgebiet bezeichnet werden. Auf den Strassen, welche in dieses Gebiet führen, sind allgemeine Fahrverbotstafeln angebracht.

Radfahren wäre momentan generell nicht zugelassen. Der Gemeinderat sieht keine stichhaltige Begründung, dass in diesem Gebiet das Fahrradfahren weiterhin generell verboten werden soll.

Änderung der Beschilderung

Mit der Landumlegung im Thurfeld Schönenberg hat sich auch die Situation der Flurstrassen verändert.

Damit das Befahren der Flurstrassen im Naherholungsgebiet «Thurfeld» in Schönenberg auch für Fahrradfahrer möglich wird, beschliesst der Gemeinderat einstimmig, dass die Tafeln mit dem generellen Fahrverbot durch die dreiteilige Beschilderung «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» ersetzt werden.

Die Zusatzbeschilderungen und das generelle Fahrverbot auf dem Damm beim Schwimmbad bleiben nach wie vor unverändert bestehen.

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