Der Kanton Thurgau hat für sein Konzept zur Förderung der kombinierten Mobilität die Gemeinde Kradolf-Schönenberg als Pilotgemeinde gewählt.
S-Bahn Haltestelle. (Symbolbild)
S-Bahn Haltestelle. (Symbolbild) - Nau.ch
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Wie die Gemeinde Kradolf-Schönenberg berichtet, hat der Kanton Thurgau ein Konzept zur Förderung der kombinierten Mobilität erarbeitet.

In Abstimmung mit den übergeordneten Zielsetzungen des Kantonalen Richtplans und des kantonalen Gesamtverkehrskonzeptes ist es das Ziel, dank der Förderung von kombinierten Mobilitätsformen den öffentlichen Verkehr zu fördern.

Der Kanton nimmt diesbezüglich seine übergeordnete Koordinationsaufgabe war, indem er das Konzept zur kombinierten Mobilität erarbeitet hat.

Im Konzept werden unter anderem für Bahnhöfe und Bushaltestellen Massnahmen vorgeschlagen.

Die Gemeinden sollen den Kanton bei der Erreichung der Mobilitätsziele unterstützen

Deren Umsetzung kann aus hoheitlichen Gründen jedoch nicht durch ihn selbst erfolgen.

Der Kanton bittet die Gemeinden und die Bahnunternehmen, ihn bei der Erreichung der Mobilitätsziele zu unterstützen und die empfohlenen Massnahmen umzusetzen.

Das vorliegende Dokument dient als Leitfaden zu den Objektblättern und hat das Ziel, die Massnahmenträger bei der Umsetzung der Massnahmen zu unterstützen.

Detaillierte Informationen zum Vorgehen finden sich im Hauptteil des Berichts.

Behindertengerechter Ausbau der Pilothaltestelle Neukirch an der Thur

Für die Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg sind zwei Objektblätter erstellt worden.

Die Bushaltestelle Neukirch an der Thur und der Bahnhof in Kradolf werden abgehandelt.

Für die Bushaltestelle in Neukirch an der Thur ist die Gemeinde als Pilotgemeinde ausgewählt worden.

Der Gemeinderat nimmt vom «Konzept Kombinierte Mobilität Kanton Thurgau» zustimmend Kenntnis und begrüsst die vorgesehenen Massnahmen mit behindertengerechtem Ausbau der Haltestellen für die Gemeinde Kradolf-Schönenberg, insbesondere für die Bushaltestelle in Neukirch an der Thur, Dorf, als Pilothaltestelle.

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