In Schönholzerswilen gilt Leinenpflicht für Hunde im Wald
Wie die Gemeinde Schönholzerswil angibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht. Bei Verstössen werden Bussgelder erhoben.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden mit 100 Franken gebüsst werden.