Wie die Gemeinde Bürglen TG bekannt gibt, werden die Hundesteuerrechnungen bis Ende Februar 2023 versandt.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet.

Sie beträgt für den ersten Hund 100 Franken pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 160 Franken pro Jahr.

Falls man den Hund weggegeben hat oder der Hund verstorben ist, wird es gebeten, das der Hundekontrollstelle zu melden.

Damit wird es vermieden, dass unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird.

Die Hundehalter müssen bei Amicus registriert werden

Gleichzeitig werden die Hundehalter auch gebeten, zu melden, wenn sie einen anderen Hund beziehungsweise einen neuen Hund halten.

Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei Amicus registriert werden.

Als Hundehalter ist man verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei Amicus und der Hundekontrollstelle Bürglen gemeldet werden.

Vor der Anschaffung soll es sichergestellt werden, dass der Hund einen Mikrochip trägt.

Die praktische Hundeerziehungskurse sind obligatorisch

Dann ist Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme drei Millionen Franken obligatorisch sowie die Registrierung des Hundehalters in Amicus.

Nach der Anschaffung sind die Registrierung des Hundes in Amicus innert zehn Tagen und die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 30 Tagen nötig.

Die praktische Hundeerziehungskurse sind innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (ab 15 Kilogramm) obligatorisch.

Wenn es um die Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall geht, sind selbstständige Mutation in Amicus innert zehn Tagen und Meldung Gemeinde innert 30 Tagen obligatorisch.

Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich

Pflichten der Tierhalter gemäss Hundegesetz sind, den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder belästigt werden, dann Hundekot korrekt beseitigen und Hundesteuer jährlich bezahlen.

Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Gesetzgebung und schaffen damit Toleranz bei der Bevölkerung.

Die mit der Aufsicht beauftragten Personen werden gebeten, die Hunde so zu halten, dass diese niemanden in irgendeiner Art belästigen und nicht Trottoirs, öffentliche Anlagen, Gärten oder landwirtschaftliches Wiesland verunreinigen.

Für das Beseitigen von Hundekot können an allen Robidog-Kästen oder auf der Gemeindeverwaltung gratis Hundesäckli bezogen werden.

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