Wie die Gemeinde Bischofszell meldet, erfolgt im Mai auf Friedhof Neukirch an der Thur eine Grabfeldräumung. Gegenstände sind bis 30. April 2024 zu entfernen.
Grabstein
Ein Grabstein. (Symbolbild) - Pexels
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Infolge Ablauf der Grabruhezeit werden die Urnengräber der Jahre 1998 bis 2003 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale und allfällige Gegenstände bis spätestens am 30. April 2024 zu entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist wird über die nicht entfernten Gegenstände verfügt.

Bei Fragen steht das Bestattungsamt Kradolf-Schönenberg zur Verfügung. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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