Wie die Stadt Bischofszell meldet, wird das Grundwissen über Schweiz, Kanton und Stadt neu in einer schriftlichen Prüfung beim Einbürgerungsverfahren abgefragt.
Der Bogenturm in Bischofzell.
Der Bogenturm in Bischofzell. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Stadtrat beschliesst verschiedene Anpassungen in seiner Einbürgerungspraxis.

Von ausländischen Staatsangehörigen, die sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben, wird gesetzlich vorausgesetzt, dass sie über Grundwissen zur Schweiz, zum Kanton Thurgau und zu Bischofszell verfügen.

Das Wissen wird neu in einer schriftlichen Prüfung abgefragt. Diese ersetzt den bisher durchgeführten mündlichen Test und soll mitunter zu einer Effizienzsteigerung führen.

Befragung zu den Integrationsbemühungen bleibt

Weiterhin Bestandteil des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens bleibt eine Befragung der Kandidaten zu deren Integrationsbemühungen.

Der erstinstanzliche Entscheid über die Einbürgerung fällt in die Kompetenz des Gesamtstadtrats.

Ebenfalls wird beschlossen, die probeweise durchgeführten Grundwissenskurse aufgrund der positiven Erfahrungen weiterhin anzubieten.

Die Kurse finden im Frühling und Herbst statt und richten sich primär an Gesuchstellende im Einbürgerungsverfahren, aber auch an alle anderen interessierten Personen.

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