Bischofszell entscheidet über das Immissionsreglement

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Weinfelden,

Wie die Stadt Bischofszell mitteilt, nahm der Stadtrat verschiedene Anpassungen im Reglement über den Immissionsschutz vor.

Der Grubplatz in Bischofzell.
Der Grubplatz in Bischofzell. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Mit dem neuen Reglement möchte der Stadtrat verschiedene immissionsrechtliche Alltagsthemen verbindlich regeln.

Im Vordergrund stehen nicht Einschränkungen und Verbote.

Als eine Art «Hausord­nung» für das Zusammenleben in der Gemeinde soll das Immissionsreglement der Bevölkerung, aber auch den Behörden als Orientierungsrahmen dienen und Rechtssicherheit schaffen.

Als Bezugsgrösse regelt es die Nachtruhe- sowie die Ruhezeiten tagsüber. Das Immissionsreglement wurde der Bevölkerung im vergangenen Frühjahr erstmals vorgestellt.

Anpassungen nach der Vernehmlassung

Innerhalb der Vernehmlassung von Mai bis September 2023 sind neun Stellungnahmen von Parteien, Quar­tiervereinen, öffentlichen Körperschaften und Privatpersonen beim Stadtrat eingegangen.

Es wurde dabei keine Fundamentalkritik am Reglement geübt, einige Bestimmungen gehen aus Sicht der Ant­wortverfasser aber zu weit.

Der Stadtrat hat verschiedene Rückmeldungen bei der neuerlichen Überarbeitung berücksichtigt.

Bessere Bedingungen für die Gastgewerbebetriebe

Deutlich entschärft wurden die Bestimmungen für Gastgewerbebetriebe. Der Stadtrat möchte auf allgemein verbindliche Schliesszeiten von Wirtschaften im Freien verzichten.

Die Gastgewerbebetreibenden sollen ohne fixe Zeiten selbst dafür verantwortlich sein, dass die Um­gebung nicht durch übermässige Immissionen gestört wird.

Etwas angepasst wurden die erlaubten Zeiten für Feuerwerke.

Solche sollen am 1. August und Silvester bereits ab 16 Uhr – und nicht wie ursprünglich vorgesehen erst ab 18 Uhr – gezündet werden dürfen.

Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im öffentlichen Raum präzisiert

Präzisiert wurde ausserdem die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Anlässe der öffentlichen Körperschaf­ten auf deren eigenem Boden wie zum Beispiel ein Schulanlass oder ein Kirchenapéro sind auch weiterhin nicht bewilligungspflichtig.

Weiter sollen Tonwiedergabegeräte im Freien ausserhalb der Nacht­ruhe auch an Ruhetagen betrieben werden dürfen.

Festhalten möchte der Stadtrat unter anderem an den vorgeschlagenen Nachtruhe- und Ruhezeiten sowie an den zeitlichen Regelungen zur Vermeidung von Lichtimmissionen durch private Beleuchtungselemente.

Die Stimmbürger entscheiden

Über allgemein verbindliche Reglemente entscheiden in Bischofszell die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung.

Das Immissionsreglement wird dem Souverän an der kommenden Gemeindeversammlung vorgelegt. Diese findet am Montag, 27. November 2023, 20 Uhr, in der Bitzihalle statt.

Detaillierte Erläuterungen des Stadtrats sowie der gesamte Reglementstext werden in der Ver­sammlungsbotschaft abgedruckt.

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