Wie die Gemeinde Amlikon-Bissegg bekannt gibt, endet am 30. April 2022 die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2021.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone
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Am 30. April 2022 endet die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2021. Erstmalige Gesuche um Erstreckung der Einreichefrist werden bis am 30. September 2022 gutgeheissen. Zusätzliche Fristerstreckungsgesuche können in begründeten Fällen längstens bis zum 30. November 2022 durch das Steueramt gewährt werden. Die provisorische Steuerrechnung 2022 wird im April an die Steuerpflichtigen versendet. Die erste Rate ist per 31. Mai 2022 fällig.

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