Anlieger von Grundstücken sind verpflichtet,alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden
Gemeinde Waltenschwil. - Gemeinde Waltenschwil
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Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Wo Bäume und Sträucher nicht zurückgeschnitten bzw. ausgeastet werden, erfolgt die Arbeit ohne weitere Anzeige an den Grundeigentümer durch das Bauamt. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Eigentümer aufzukommen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Reisepässe / Identitätskarten

Ferienzeit – schöne Zeit! Haben Sie geprüft, ob Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte noch gültig ist? Nicht? – dann empfehlen wir Ihnen, dies unverzüglich zu tun. Denken Sie daran, die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten kann eine geraume Zeit dauern (Pass bis zu 3 Wochen). Die Ausstellung eines Passes oder des Kombiangebotes (Pass und ID) kann ausschliesslich beim Passamt des Kantons beantragt werden. Es erfolgt keine Antragsstellung via Gemeinde mehr. Die Identitätskarte wird auch in Zukunft ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau weiterhin bei den Gemeinden (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden. Wenn Sie Ihr Reisevergnügen nicht unnötigerweise trüben möchten, so sorgen Sie dafür, dass Ihre Ausweise in Ordnung sind.

 

 

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