Veränderungen im Bereich der Tagesfamilien- und Krippenaufsicht
Mit Inkrafttreten KJHG auf Anfang 2020 darf die Fachstelle «Krippenaufsicht» des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) die Aufsicht nicht mehr zugunsten der Gemeinde Wallisellen wahrnehmen.

Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich im Jahre 2016 an der Urne für die Zuständigkeit der Gemeinden für den Bereich der ausserschulischen Kinderbetreuung ausgesprochen. Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJHG) auf Anfang 2020 darf deshalb die Fachstelle «Krippenaufsicht» des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) die Aufsicht nicht mehr zugunsten der Gemeinde wahrnehmen.
Ab Januar werden zwei Aufgabenbereiche unterschieden: Behördliche Tätigkeit bestehend aus der Ausstellung der Bewilligungen, dem Erlass der Verfügungen und der Verantwortung für die Aufsicht sowie die Aufsichtstätigkeit bestehend aus der Bearbeitung der Anträge und Meldungen, den Kontakt mit den Kinderkrippen, angekündigten und unangekündigten Aufsichtsbesuchen und der Erstellung der Aufsichtsprotokolle.
Beide Aufgabengebiete werden aktuell noch vom AJB wahrgenommen. Die behördliche Tätigkeit muss nun aber per 1. Januar 2020 zwingend von den Gemeinden ausgeübt werden.
Die Sozialabteilung hat in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden verschiedene Modelle geprüft und der Sozialbehörde vorgestellt. Die Übertragung an Dritte obsiegte als wirtschaftlichste Variante, sodass die Sozialbehörde dem Gemeinderat den Abschluss eines Vertrags mit der Krippenaufsicht der Stadt Zürich empfiehlt.
Der entsprechende Vertrag wird mit Wirkung auf den 1. Januar 2020 abgeschlossen.