Zu beachten beim Entleeren von privaten Badepools
Am Ende des Sommers werden viele Badepools wieder abgebaut und das Badewasser abgelassen. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden. Für eine gute Wasserqualität wird das Po

Am Ende des Sommers werden viele Badepools wieder abgebaut und das Badewasser abgelassen. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden.
Für eine gute Wasserqualität wird das Poolwasser in der Regel chemisch behandelt. Chlorpräparate und Produkte gegen Algenwachstum sorgen schliesslich für ungetrübten Badespass. Diese Substanzen sind für Gewässerlebewesen aber giftig und führen bereits in sehr tiefen Konzentrationen zu Umweltschäden. Sie können sogar die Reinigungsleistung einer ARA reduzieren.
Im Idealfall lässt man deshalb das Badewasser nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. So verlieren die Chemikalien langsam an Wirksamkeit und werden unschädlicher.
Die Entleerung des Pools darf nur bei trockenem Wetter
Das Poolwasser soll dann langsam in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Sogenannte Sauberwasserschächte führen direkt in den nächsten Bach und dürfen nicht für die Entsorgung von Poolwasser genutzt werden. Die Entleerung des Pools darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, so dass es nicht zu einer hydraulischen Überlastung der Kanalisationsleitung kommt.
Poolwasser kann auch im eigenen Garten versickert werden. Wichtig dabei ist, ebenfalls mindestens zwei Wochen nach der letzten Behandlung zuzuwarten.
Der Poolinhalt soll an einer geeigneten Stelle langsam und breitflächig über die bewachsene Humusschicht versickert werden. Es darf kein Wasser auf das Nachbargrundstück fliessen.










