Private Schneeräumung und Eisbekämpfung
Nach dem ersten Frost und den ersten Flocken in den letzten Tagen wird wie jedes Jahr auf die Winterdienst Regelungen in der Gemeinde Hölstein hingewiesen.

Die Gemeinde ist für die Betriebssicherheit auf allen öffentlichen Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das Werkhofpersonal ist in den Wintermonaten deshalb durchgehend 24 Stunden auf Pikett also auch ausserhalb der normalen Arbeitszeit.
Bei Schneefall oder Glatteisgefahr ist das Team bis in die späten Abendstunden und dann wieder ab frühmorgens meist schon um 04.30 Uhr unterwegs. Strassen und Wege der Gemeinde werden nach Prioritätenplan schwarz geräumt und gesalzen.
Private Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer sind für die Schneeräumung auf eigenem Grund und Boden verantwortlich. Dies gilt insbesondere für öffentlich begangene Gehwege, welche über Privatareal führen.
Ist das Trottoir oder die Strasse vor dem eigenen Grundstück zuvor bereits durch die Gemeinde gepflügt worden, darf der Schnee vom Privatgrund nicht wieder in den öffentlichen Strassenraum zurückgeschoben werden. Bei einem dadurch ausgelösten Unfall würde die Haftpflicht ansonsten auf den Verursacher übergehen.