Mutation 2019 zum Bau- und Strassenlinienplan «Mosermattstrasse»
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren ein.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes, ein. Mit vorliegender Anpassung des Bau- und Strassenlinienplans «Mosermattstrasse» werden neue Baulinien entlang der Mosermattstrasse festgelegt und bestehende Strassenlinien teilweise aufgehoben.
Mit dem Bau- und Strassenlinienplan Mosermattstrasse 1. Teilstück (RRB Nr. 1733 vom 24. August 1982) und 2. Teilstück (RRB Nr. 363 vom 10. Februar 1987) sowie der darauffolgenden Mutation zum 2. Teilstück (RRB Nr. 1510 vom 2. Mai 1990) sind in der Vergangenheit für die Mosermattstrasse bereits Bau- und Strassenlinien festgelegt worden. Mit der Festsetzung neuer Baulinien soll nun, in Beachtung von geplanten Neubauten, eine bessere bauliche Nutzung der daran anstossenden Bauparzellen geschaffen werden.
Dies erfolgt dadurch, dass die bestehenden Baulinien von Strassenbaulinien mit geringeren Abstandsdefinitionen abgelöst werden. Das Planungsbüro Stierli + Ruggli, Lausen hat das Planungsinstrument zusammen mit dem Gemeinderat überarbeitet.
Bau- und Strassenlinienplan «Mosermattstrasse»
Die Planungsdokumente liegen nun als Entwurf für die öffentliche Mitwirkung bereit. Die Mitwirkungsauflage dauert vom 05. September 2019 – 04. Oktober 2019.
Während dieser Zeit können die Unterlagen sowie der Planungsbericht, der detailliert über die Planungsmassnahmen Auskunft gibt, auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden sowie auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Folgender Entwurf wurde erarbeitet und steht zur Stellungnahme durch die Bevölkerung bereit: Bau- und Strassenlinienplan «Mosermattstrasse», Mutation 2019, Massstab 1:500. Allfällige Anregungen und Einwände sind in schriftlicher Form bis zum 10. Oktober 2019 an den Gemeinderat zu richten.
Dieser prüft die Eingaben und nimmt dazu in einem Mitwirkungsbericht Stellung, in wie weit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens wird die Mutation durch den Gemeinderat beschlossen. Die Bevölkerung wird über die Verfahrensschritte im Gemeindeblatt informiert.










