

Zell ZH: Informationsabend «Einschulung Kindergarten»

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert elf Jahre. In der Regel besuchen die Kinder zwei Jahre den Kindergarten, sechs Jahre die Primarstufe sowie drei Jahre die Sekundarstufe. Kinder, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren wurden, sowie im Sommer 2022 zurückgestellte Kinder sind schulpflichtig. Das Schuljahr 2023/2024 beginnt am Montag, 21. August 2023.
Über Rückstellung um ein Jahr entscheidet die Geschäftsleitung der Schulen Zell
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt in den Kindergarten) wird im Einzelfall nur möglich, wenn für ein Kind Schwierigkeiten zu erwarten sind, die auch mit sonderpädagogischen Massnahmen nicht zu bewältigen sind. Besteht Unsicherheit darüber, ob das eigene Kind die nötige Reife hat, sind die Familienberatung, die Kinderärztin, eine Kindergartenlehrperson und die Krippen- oder Spielgruppenleiterin des Kindes geeignete Ansprechpersonen.
Der Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung der Schulen Zell. Das Gesuch ist bis 10. März 2023 an die Schulverwaltung zu richten. Die Rückstellung kann in Ausnahmefällen auch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Mit der Verschiebung des Stichtages auf den 31. Juli gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung nicht mehr.
Informationsveranstaltung Schuleintritt findet statt
Für Eltern, deren Kinder im Sommer 2023 in den Kindergarten eintreten, findet am Mittwoch, 16. November 2022, in der Mehrzweckhalle Rägeboge, Untere Bahnhofstrasse, in Kollbrunn ein Informationsabend statt.
Der Elternabend startet um 19.30 Uhr. Aufgrund der Coronasituation sind Änderungen im zeitlichen Ablauf vorbehalten. Am Informationsabend melden die Eltern ihre Kinder zum Besuch des Kindergartens an.