Zell: Rechtgrundlage bei 1. Augustfeuerwerk

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Region Wald,

Hinsichtlich der möglichen Risiken beim Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde Zell auf kommunale Polizeiverordnung aufmerksam.

Feuerwerk
Feuerwerk - Keystone

Wie die Gemeinde Zell mitteilt, ist laut der kommunalen Polizeiverordnung das Abbrennen von Feuerwerk nur am 01. August und am Jahreswechsel gestattet. Personen, Tiere oder Sachen dürfen dabei nicht gefährdet werden. Ausnahmebewillungen werden vom Zeller Gemeinderat erteilt. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Wald nachzulesen. 

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

sdf
148 Interaktionen
Wasser knapp
kartoffeln
272 Interaktionen
Bauer klagt

MEHR AUS OBERLAND

wallisellen
Wallisellen
Gossau
1 Interaktionen
Gossau ZH
Wetzikon
1 Interaktionen
Wetzikon