Hinsichtlich der möglichen Risiken beim Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde Zell auf kommunale Polizeiverordnung aufmerksam.
Feuerwerk
Feuerwerk - Keystone
Ad

Wie die Gemeinde Zell mitteilt, ist laut der kommunalen Polizeiverordnung das Abbrennen von Feuerwerk nur am 01. August und am Jahreswechsel gestattet. Personen, Tiere oder Sachen dürfen dabei nicht gefährdet werden. Ausnahmebewillungen werden vom Zeller Gemeinderat erteilt. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Wald nachzulesen. 

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Feuerwerk