Für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg können Wahlvorschläge eingereicht werden.
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Wahlen. (Symbolbild) - Keystone
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Die Erneuerungswahl für neun Mitglieder sowie das Präsidium der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg findet am 27. März 2022 (allfälliger zweiter Wahlgang am 15. Mai 2022) statt. Für diese Wahl werden gemäss der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die politischen Rechte Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, sofern nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind. Wahlvorschläge sind bis zum 30. November 2021 dem Gemeinderat Bauma einzureichen.

Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg ist und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidaten müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimm- und Wahlberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Bauma-Sternenberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Das Formular wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt

Das Formular für die Wahlvorschläge ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales und Sicherheit. Zudem steht es auf der Internetseite der Gemeinde als Download zur Verfügung.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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