Bauma: Gewässerräume im Siedlungsgebiet
Für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 42'000.00 bewilligt.

Das Gewässerschutzgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen Gewässerraum festzulegen und diesen vor Überbauung zu schützen. Durch die Gemeinde Bauma fliessen über 250 Gewässer, welche innerhalb des Gemeindegebiets eine Gesamtlänge von etwa 126 km aufweisen.
Rund 7.6 km befinden sich innerhalb des Siedlungsgebiets oder tangieren Siedlungsgebiet. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird der Uferstreifen ersetzt. Der Bereich in welchem Bauverbot herrscht, wird mit der Festlegung des Gewässerraums reduziert.
Der Kanton Zürich hat für die kommunale Gewässerraumplanung das Kantonsgebiet in Prioritätsstufen eingeteilt und die Gemeinde Bauma der 3. Priorität zugewiesen. Für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 42'000.00 bewilligt.
Der Auftrag wurde an die Suter - von Känel - Wild Planer und Architekten AG, Zürich vergeben.