Wädenswil legt die Sonntagsverkäufe für 2024 fest
Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, hat sie die Sonntage, an denen die Geschäfte ohne gemeindebehördliche Bewilligung öffnen dürfen, für 2024 festgelegt.

Unter Berücksichtigung von Artikel 19 Absatz sechs Arbeitsgesetz können die Kantone respektive die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne «Bewilligung für vorübergehende Sonntagsarbeit» des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Personal beschäftigen dürfen.
Gestützt auf diese Regelung und in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften wurden für 2024 der Sonntag, 24. März 2024, der Sonntag, 5. Mai 2024, der Sonntag, 27. Oktober 2024 und der Sonntag, 22. Dezember 2024 festgelegt.
Alle in Wädenswil domizilierten Verkaufsgeschäfte sind berechtigt, an diesen vier Sonntagen ihren Laden offen zu halten.
Eine gemeindebehördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich.