Staldenried setzt die Berieselungsanlage ausser Betrieb
Wie die Gemeinde Staldenried berichtet, wird die Berieselungsanlage am 20. Oktober 2021 ausser Betrieb gesetzt.

Angesichts des nun definitiv ins Land ziehenden Herbstes wird das Wasser der Berieselungsanlage am Mittwoch, 20. Oktober 2021 für diese Saison ausgeschlagen und die Anlage ausser Betrieb gesetzt.
Die Beregner sind von den Eigentümern von den Stöcken zu entfernen und die Schieber mit dem dazugehörenden Blindflansch abzudichten. Alsdann ist jeder Schieber so zu öffnen, dass alles Wasser in die Leitung zurückfliessen kann und der Schieber somit vor Frostschäden geschützt ist.
Auf eigene Kosten
Verloren gegangene Blindflansche sind durch den Eigentümer auf eigene Kosten zu ersetzen (Art. 5.3 der Statuten Verantwortlichkeit der Eigentümer). Wir möchten den Besitzern von Privatleitungen auf diesem Weg raten, Ihre eigenen Berieselungsanlagen ebenfalls zu entleeren, um sie vor Frostschäden zu schützen.
Die Berieselungsgenossenschaft ist für die Privatleitungen nicht zuständig und kann demzufolge im Schadenfall auch nicht haftbar gemacht werden. Es versteht sich von selbst, dass diese Privatanlagen so installiert sein müssen, dass eine separate Inbetriebnahme und Entleerung jederzeit möglich ist, selbst dann, wenn die Leitungen der Berieselungsgenossenschaft noch in Betrieb sein sollten.