Wie die Gemeinde St. Niklaus bekannt gibt, ist das Berieseln des Gartens und der Grünflächen bei Wohnhäusern weiterhin erlaubt.
Wässerwasser
Bewässerung (Symbolbild). - Pixabay
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Der Gemeinderat erlässt ab sofort und bis auf Weiteres für die Weiler Biffig, Gehri und Balacher infolge Wasserknappheit ein Berieselungsverbot für landwirtschaftliche Zwecke.

Weiterhin erlaubt ist das Berieseln des Gartens und der Grünflächen bei Wohnhäusern. Für das restliche Gemeindegebiet gibt es aktuell kein Berieselungsverbot.

Der Gemeinderat bittet weiterhin um sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser und bedankt sich für das Verständnis.

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