Wie die Gemeinde Leukerbad informiert, gab es an der Urversammlung am 27. Oktober 2022 zu allen Geschäften eine grossmehrheitliche Zustimmung.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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An der gut besuchten ausserordentlichen Urversammlung in Leukerbad mit 106 Anwesenden wurde am Donnerstagabend, 27. Oktober 2022, zum Abfallreglement, dem Beitritt zum Gebührenverbund Oberwallis, der Teilrevision des Kurtaxenreglements und zur Gesamtrevision des Reglements über die Tourismusförderungstaxe abgestimmt.

Das Abfallreglement wurde mit nur einer Gegenstimme angenommen

Das neu erarbeitete Abfallreglement orientiert sich am Verursacherprinzip und basiert auf der bewährten Abfallentsorgung mittels Sackgebühr.

Leukerbad steht als letzte grössere Oberwalliser Gemeinde vor diesem Systemwechsel.

Die Urversammlung hat das neue Reglement mit nur einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen gutgeheissen.

Das Abfallreglement tritt per 1. Dezember 2022 in Kraft.

Dem Beitritt zum Gebührenverbund Oberwallis wurde zugestimmt

Damit das Abfallreglement auch entsprechend umgesetzt werden kann, hat die Urversammlung den Beitritt zum Gebührenverbund Oberwallis mit grosser Mehrheit ohne Gegenstimmen und nur einer Enthaltung genehmigt.

Die Teilrevision Kurtaxenreglement wurde ohne Gegenstimmen angenommen

Aufgrund verschiedener Rechtsverfahren in Zusammenhang mit der Rechnungsstellung der Kurtaxen wurde eine Teilrevision des bestehenden Kurtaxenreglements bezüglich der Artikel 8 Veranlagungsverfügung, Artikel 9 Inkasso, Artikel 11 Amtliche Einschätzung und Artikel 12 Einspracheverfahren notwendig.

Die Urversammlung hat der Teilrevision ohne Gegenstimmen und mit nur einer Enthaltung zugestimmt.

Gesamtrevision des Reglements über die Tourismusförderungstaxe gutgeheissen

Das bestehende Reglement über die Tourismusförderungstaxe stammt aus dem Jahr 2000.

Nach 22 Jahren und diversen Änderungen der rechtlichen Grundlagen sowie mehreren bundesgerichtlichen Rechtssprechungen drängte sich eine Revision dieses Reglements auf, was die Urversammlung ebenfalls mit grosser Mehrheit ohne Gegenstimmen und nur einer Enthaltung gutgeheissen hat.

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