Häuser in Albinen dürfen im Winter nicht bewohnt werden

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Wie die Gemeinde Albinen bekannt gibt, dürfen Gebäude in den von Lawinen gefährdeten Gebieten vom 1. November 2021 bis 1. Mai 2022 nicht bewohnt werden.

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Ein Dörfchen im Wallis. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinde Albinen bezieht sich auf das gültige Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Albinen vom 22. Oktober 2008 und teilt der Öffentlichkeit mit, dass die Gebäude in den von Lawinen gefährdeten Weilern, Maiensässen «Chermignon, Tschärmilonga» und «Torrentstafel» in Perioden akuter Lawinengefährdung, mindestens aber in der Zeit vom 1. November 2021 bis zum 1. Mai 2022, nicht bewohnt werden dürfen. Der Kanton und die Gemeinde lehnen jegliche Haftpflicht ab.

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