Guttet-Feschel erinnert Hundehalter an ihre Pflichten
Die Hundesteuer wird per Rechnung einkassiert. Die Steuer beträgt wie bis anhin 100 Franken pro Hund. Eine Hundesteuerbefreiung gilt für Schweisshunde, Rettungshunde, bestandene Prüfungen der Schweizerischen kynologischen Gesellschaft (SKG-Prüfungen). Bescheinigungen sind vorzuweisen.
Abgabe einer Bescheinigung der Haftpflichtversicherung für das laufende Jahr, wo ersichtlich ist, dass Hunde mitversichert sind, ist eine Pflicht.
Die Verordnung vom 23. Oktober 2019 über die Ausbildung von neuen Hundehaltern im Wallis kann auch auf der Webseite der Gemeinde Guttet-Feschel in der Mitteilung für Hundehalter vom 28. März 2022 gesehen werden.
Die Schulung (mit einer Mindestdauer von sechs Stunden oder acht Einheiten von je 45 Minuten) soll die Halter dafür sensibilisieren, die Hunde gemäss den Regeln des Tierschutzes sowie des gesellschaftlichen Lebens zu halten und ihren Bedürfnissen entsprechend zu behandeln.
Meldepflichten Amicus-Datenbank und weitere Bestimmungen
Hundehalter sind verantwortlich, Abgabe und Übernahme des Hundes, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und Tod des Hundes bei Amicus zu melden. Personen, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, innert zehn Tagen die Adressänderung in der Amicus-Datenbank zu registrieren.
Das kantonale Tierschutzgesetz verpflichtet alle Hundehalter, deren Hund eine Person angegriffen hat, diese Aggression dem kantonalen Veterinäramt zu melden. Die entsprechenden Meldeformulare sind auf der Website des Kantons zu finden. Privatpersonen, die problematisches Verhalten melden möchten, werden gebeten, das allgemeine Meldeformular zu verwenden.
Es gibt wichtige geltende zusätzliche Bestimmungen im Kanton Wallis. Es gilt die Leinenpflicht für Hunde innerhalb von Ortschaften, ausserorts müssen Hunde unter Kontrolle stehen und Hundekot ist einzusammeln und in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen.
Die Gemeinde appelliert mit Nachdruck an die Hundehalter, sich ausnahmslos an diese Bestimmungen zu halten. Leider wurden Hundeattacken festgestellt, und auch die Nicht-Entsorgung des Hundekots gibt immer wieder Anlass zu Reklamationen.