Gampel-Bratsch empfiehlt, zu jeder Zeit die vorbeugenden Brandschutzmassnahmen zum Schutz gegen Feuer zu berücksichtigen.
Überschwemmung
Ein Löschflugzeug im Einsatz (Symbolbild). - AFP
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Wie die Gemeinde Gampel-Bratsch berichtet, wurde die aktuelle Waldbrandgefahr gemäss Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft auf dem Gemeindegebiet von Gampel-Bratsch auf Stufe drei «erheblich» festgelegt. Beim Umgang mit Feuer ist immer Vorsicht geboten.

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können an Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, zu jeder Zeit die nötigen vorbeugenden Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an den hierfür von den Gemeinden bezeichneten oder an offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden (z.B. Grill und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden.

Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam. Wer einen Waldbrand bemerkt, muss umgehend Alarm geben und die Feuermeldestelle (Tel. 118) benachrichtigen.

Verbrennen von Abfällen ist das ganze Jahr verboten

Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, kann der Kanton ein Feuerverbot erlassen.

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