Die Gemeinde Albinen beruft eine Urversammlung ein
Wie die Gemeinde Albinen bekannt gibt, ist die Einberufung zur Urversammlung für den 10. September 2023 vorgesehen.

Die Urversammlung der Gemeinde Albinen über die bevorstehende kantonale Volksabstimmung zum Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen wird am Sonntag, 10. September 2023, einberufen.
Die Urne wird am 10. September 2023 von 9 bis 10 Uhr in der Bürgerstube, Mühleweg 14, geöffnet sein.
Ab dem 1. Januar 2005 gilt für alle Urnengänge die generalisierte briefliche Stimmabgabe.
Alle Stimmberechtigten erhalten ohne Gesuchstellung die Unterlagen, um brieflich abzustimmen.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder direkt auf der Gemeindekanzlei ausgeübt werden.
Üben die Stimmberechtigten die briefliche Stimmabgabe auf postalischen Weg aus, so muss der Überermittlungsumschlag frankiert, gemäss massgebendem Posttarif, und der Post übergeben werden.
Die Gemeinde verweigert die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Umschlägen.
Die Gemeinde trifft alle geeigneten Massnahmen, damit die Sicherheit der erhaltenden Sendungen gewährleistet ist.
Die Stimmabgabe muss bis zum 8. September 2023 erfolgen
Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens bis am Freitag, 8. September 2023, eintreffen, das heisst, die Postaufgabe mit A-Post muss spätestens am Donnerstag, 7. September 2023 erfolgen.
Die Stimmberechtigten können die briefliche Stimmabgabe ausüben, indem sie den verschlossenen Überermittlungsumschlag direkt bei der Gemeindekanzlei in die dafür bereitgestellte, versiegelte Urne einwerfen.
Sobald die Stimmberechtigten das Stimmmaterial erhalten haben, kann dieser Einwurf während den offiziellen Büroöffnungszeiten erfolgen und zusätzlich am Freitag, 8. September 2023, von 15 Uhr bis 17 Uhr.
In Weiteren verweist die Gemeinde auf die offiziellen amtlichen Publikationen zu den kantonalen Abstimmungen.