Blatten: Park- und Fahrbewilligungen nicht mehr übertragbar
Wie die Gemeinde Blatten mitteilt, sind die neu ausgestellten Park- und Fahrbewilligungen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr übertragbar.

Gemäss Beschluss des Gemeinderats Blatten werden ab dem 1. Januar 2023 nur noch fahrzeugbezogene Park- und Fahrbewilligungen ausgestellt.
Das bedeutet, dass das Nummernschild des Fahrzeuges auf der Bewilligung vermerkt wird und die Bewilligung nicht mehr auf andere Fahrzeuge übertragen werden kann.
Ausgenommen sind bestehende Bewilligungen
Die bestehenden Bewilligungen bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und können bis dahin übertragen werden.
Die Preise bleiben für das Jahr 2023 unverändert.
Die Park- und Fahrbewilligung können zu den gleichen Konditionen wie bis anhin auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.














