St. Gallen: Hinweise zu Veranstaltungen
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden bis zum 15. Mätz verboten.

Der Bundesrat teilt mit:
Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.