Seit 1. Januar 2022 fördert der Kanton St.Gallen die Ladeinfrastruktur für elektrobetriebene Personenfahrzeuge in bestehenden Einstellhallen und Tiefgaragen.
Ortseinfahrtsstrasse in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen.
Ortseinfahrtsstrasse in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Kaltbrunn mitteilt, stellt die Etablierung der Elektrofahrzeuge Verwaltungen und Eigentümer vor neue Herausforderungen. Stockwerkeigentümerschaften sowie Mieter fahren zunehmend Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb, somit wachsen auch die Bedürfnisse nach Lademöglichkeiten in gemeinschaftlichen Einstellhallen.

Mindestens vier Ladestationen sind erforderlich

Die Voraussetzung für Fördergelder für die Ladeinfrastruktur in bestehenden Einstellhallen und Tiefgaragen ist ein Lademanagement mit mindestens vier betriebsbereiten Ladestationen. Ein integriertes dynamisches Lastmanagement nutzt die bestehende Kapazität der Elektroinstallation optimal und verhindert eine Überlastung des Hausanschlusses oder der Netzinfrastruktur.

Die maximal benötigte Leistung wird gleichmässig auf die verschiedenen Ladestationen erteilt, verhindert Lastspitzen und gewährleistet schnelle Ladezyklen an den Ladestationen. Mit zukunftsfähigen und professionellen Lösungen wird ein schnelles und sicheres Laden der Fahrzeuge garantiert.

Informationen aus erster Hand

Der Gemeinderat und die Energiekommission laden Immobilienverwaltungen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und/oder Stockwerkeigentümerschaften am Dienstag, 23. August 2022, um 16 Uhr in die Aula des Oberstufenzentrums Kaltbrunn zu einem Informationsanlass ein.

Dabei erhält man Informationen für die Förderbedingungen aus erster Hand, denn die Fördergesuche zu geplanten Vorhaben in Zusammenhang mit einem Lademanagement werden durch die Energieagentur St.Gallen bearbeitet. Zudem informiert die Strom-Netzbetreiberin EVK AG zum Thema Eigenverbrauchsgemeinschaften.

Wenn man als Besitzer einer Einstellhalle oder Stockwerkeigentümer am Anlass teilnehmen möchte, kann man sich gerne bis zum 16. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung melden.

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