Wie die Gemeinde Kaltbrunn mitteilt, können noch bis 2. Dezember 2022 Vorschläge für die Ersatzwahl für die Geschäftsprüfungskommission abgegeben werden.
Blick auf Kaltbrunn in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen.
Blick auf Kaltbrunn in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am Sonntag, 12. März 2023, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Kaltbrunn für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt. Wahlvorschläge können bis am 2. Dezember 2022, 16.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingereicht werden.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite der Gemeinde bezogen werden.

Allfälliger zweiter Wahlgang für den Juni geplant

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 18. Juni 2023, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am 31. März 2023, 16.30 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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