In Kaltbrunn ist ein zweiter Wahlgang nötig
Wie die Gemeinde Kaltbrunn angibt, hat am 12. März 2023 kein Kandidat das absolute Mehr erreicht. Der zweite Wahlgang findet am 18. Juni 2023 statt.

Am Sonntag, 18. Juni 2023, findet der zweite Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Kaltbrunn für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.
Wahlvorschläge können bis am 31. März 2023, 16.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei in Kaltbrunn eingereicht werden.
Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindekanzlei oder über die Webseite der Gemeinde bezogen werden.
Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.