Wie die Gemeinde Amden berichtet, ist die Bevölkerung aufgerufen, sich bis 3. Mai 2022 an der Nutzungsplanung des Gewässerraums beim Sigenbach zu beteiligen.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone und Gemeinden, den Gewässerraum entlang von Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen festzulegen und somit den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherzustellen.

Der Gemeinderat hat die hierfür nötigen Aufträge vor längerer Zeit erteilt. In einem ersten Schritt soll nun beim Sigenbach zwischen Abschnitt Tobelstrasse bis Einmündung in den Fallenbach der Gewässerraum mittels eines Sondernutzungsplans festgelegt werden.

Einladung zur Mitwirkung beim Planungsprozess

Damit sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, führt die Politische Gemeinde das Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung ist eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken.

Die Unterlagen können ab dem 4. April 2022 auf der Webseite oder im Gemeindehaus im Anschlagkasten im 1. Stock eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge können bis spätestens am 3. Mai 2022 schriftlich an den Gemeinderat gerichtet werden.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die Anregungen und Bemerkungen aus der Bevölkerung geprüft und allenfalls in die Planung mit einbezogen. Anschliessend folgt die öffentliche Planauflage des Sondernutzungsplans. Im Rahmen dieses Verfahrens kann das ordentliche Rechtsmittel ergriffen werden.

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