Wie die Gemeinde Amden mitteilt, dürfen im Winter insbesondere bei Schneefall keine Motorfahrzeuge auf öffentlichem Grund geparkt werden.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen.
Dorfstrasse beim Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Winter steht vor der Türe, weshalb die Bevölkerung von Amden gestützt auf die massgebenden gesetzlichen Grundlagen an einige Weisungen erinnert wird.

Sämtliche an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen gelagerten Materialien sind zu entfernen.

Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen ist vor und während den Schneefällen zu unterlassen.

Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentlichen Strassen ist verboten.

Keine Haftung für Beschädigungen an Autos, die die Schneeräumung erschweren oder behindern

Fahrzeuge, die an ihrem Standort die Schneeräumung erschweren oder behindern, werden auf Kosten des Halters entfernt.

Für Schäden, welche durch Nichtbeachten dieser Anweisung verursacht werden, lehnt die politische Gemeinde jegliche Haftung ab.

Anlagen in Gärten wie beispielsweise Brunnen, Tische, Bänke et cetera sind während des Winters zu entfernen oder zu schützen, sodass sie durch die Schneeräumung (Pflügen, Fräsen, Salzen) nicht beschädigt werden.

Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Schäden ab.

Hydranten müssen frei von Schnee sein

Die Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz zugänglich sein.

Es ist nicht erlaubt, Schneedepots um die Hydranten zu erstellen.

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