Wie die Gemeinde Amden angibt, hebt das Gericht den Entscheid der St. Galler Regierung zur Festsetzung der Deponie auf und heisst die Beschwerde von Amden gut.
Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen.
Gemeindehaus in Amden im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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An ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 hat die Regierung des Kantons St. Gallen beschlossen, den Deponiestandort Sittewald (Gemeindegebiet Amden) definitiv im kantonalen Richtplan 2021 festzusetzen.

Gegen diesen Entscheid haben die Räte der beiden politischen Gemeinden Amden und Weesen beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Mit Zirkularentscheid vom 14. November 2022 hat das Verwaltungsgericht St. Gallen die Beschwerde der beiden politischen Gemeinden geschützt sowie den Beschluss der Regierung, den Deponiestandort Sittewald definitiv im kantonalen Richtplan 2021 festzusetzen, aufgehoben.

Beschlossener Deponiestandort nicht geeignet

In ihrer Beschwerde vom 9. März 2022 haben die Gemeinden Weesen und Amden vorgebracht, dass sich der Deponiestandort «Sittewald» insbesondere wegen der nicht hinreichenden Erschliessung mitten durch den Dorfkern von Weesen und das Wohnquartier Fli-Amden für ein solches Vorhaben nicht eignet.

Dem Verwaltungsgericht wurde deshalb beantragt, den Deponiestandort Sittewald ersatzlos aus dem kantonalen Richtplan zu streichen oder aber zumindest auf den Koordinationsstand eines Zwischenergebnisses zurückzusetzen.

Begründet wurde der Antrag auch mit den ungenügenden Abklärungen der zuständigen kantonalen Amtsstellen und der fehlenden Zusammenarbeit des Kantons mit den beiden politischen Gemeinden sowie den zuständigen Organen der Region beim Erlass des kantonalen Richtplans.

Eine solche Zusammenarbeit mit den Gemeinden wird in Artikel vier Absatz zwei des seit dem 1. Oktober 2017 geltenden kantonalen Planungs- und Baugesetzes (nachfolgend PBG; sGS 731.1) explizit verlangt.

Verfahren muss mit beiden Gemeinden durchgeführt werden

Das Verwaltungsgericht kommt in seiner rechtlichen Beurteilung zum Schluss, dass der Kanton mit den beiden Gemeinden nicht zusammengearbeitet hat.

Die von der Regierung im Verfahren angeführten schriftlichen Stellungnahmen während des Mitwirkungsverfahrens und die vom Kanton gemeinsam mit den Gemeinden abgehaltene Videokonferenz reichen gemäss Verwaltungsgericht nicht aus.

Diese begründen noch keine substanzielle Zusammenarbeit, wie sie in der Gesetzgebung des Eidgenossischen Raumplanungsgesetzes beschrieben ist und auf welche das PGB selber ebenfalls hinweist.

Marcel Benz (Gemeindepräsident Weesen) begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und sieht den Kanton St. Gallen nun in der Pflicht, das Verfahren in einer substanziellen Zusammenarbeit mit den beiden Gemeinden durchzuführen.

Projekt «Deponie Sittewald» wird geprüft

Insbesondere hat die Regierung die beiden Gemeinden bei der Erarbeitung der Festsetzung gleichberechtigt teilhaben zu lassen.

Auch der Gemeindepräsident von Amden, Peter Remek, zeigt sich erfreut über diesen Entscheid.

Der Gemeinderat Amden als Standortgemeinde will neben der Zusammenarbeit mit dem Kanton auch – zusammen mit dem Gemeinderat Weesen – mit der Ortsgemeinde Weesen als Projektinitiantin über die Zukunft der Deponie Sittewald das Gespräch suchen, um herauszufinden, ob diese an ihren Plänen überhaupt festhalten möchte.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann bis Mitte Dezember 2022 mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden und ist demnach noch nicht rechtskräftig.

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