Benken SG lädt zum Mitwirkungsverfahren HakaGerodur AG ein
Wie die Gemeinde Benken SG mitteilt, kann die Bevölkerung vom 14. März bis zum 3. April 2022 an der Mitwirkung zum Ausbau der HakaGerodur AG teilnehmen.

Die Produktionshallen der heutigen HakaGerodur AG wurden im Jahr 1969 gebaut. Die Unternehmung, die sich über all die Jahre wirtschaftlich gut entwickelt hat, produziert Kunststoffrohre. Die Gebäude wurden stetig erweitert. Nun steht erneut ein dringender Ausbaubedarf an.
Das Unternehmen ist ein wichtiger Arbeitgeber in Benken. Um die steigenden Kundenbedürfnisse erfüllen zu können, müssen ihre Produktionsgebäude verlängert und die Lagerflächen ausgebaut werden. Ziel der Unternehmung ist es, den Standort Benken auch personell auf 130 bis 140 Angestellte auszubauen.
Für die Sicherung der Arbeitsplätze und die Weiterentwicklung des Standortes ist die HakaGerodur AG auf einen weiteren Ausbau angewiesen. Die gesamte Logistik ist eine grosse Herausforderung. Es verkehren täglich eine grosse Anzahl von Lastwagen auf dem Betriebsgelände. Eine Erweiterung auf dem bestehenden Gelände ist nicht mehr möglich.
Die HakaGerodur AG hat die Möglichkeit, das südlich gelegene Grundstück Parzelle Nr. 215 im Ausmass einer Fläche von rund 8000 Quadratmeter für die vorgesehene Betriebserweiterung zu erwerben. Dafür muss die Fläche, die heute der Landwirtschaftszone zugeteilt ist, in die entsprechende Gewerbe-Industriezone eingezont werden.
Standort
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2019 beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG beantragt, die entsprechende Fläche im kantonalen Richtplan zur Erweiterung des Siedlungsgebiets als Arbeitszone aufzunehmen. Der Kanton genehmigte die Anpassung im kantonalen Richtplan.
Teilzonen- und Sondernutzungsplan
Der Teilzonenplan beinhaltet die Umzonung der bestehenden Landwirtschaftszone in die Gewerbe- Industriezone (GI A). Die Fläche grenzt unmittelbar an die Parzelle Nr. 931 der HakaGerodur. Es sollen insgesamt 8051 Quadratmeter in die Gewerbe-Industriezone überführt werden.
Der Sondernutzungsplan bezweckt die Sicherstellung der zweckmässigen Bebauung, die Regelung der arealinternen Erschliessung und Parkierung, eine gute Gestaltung des Siedlungsrandes, die attraktive Gestaltung der Freiflächen und die Erstellung ökologischer Ausgleichsflächen.
Teilstrassenplan
Zur Sicherstellung einer angemessenen Erschliessung des geplanten Firmenausbaus und der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, wird die bestehende Tobelrötenstrasse nach Süden verschoben. Die neue Tobelrötenstrasse wird entsprechend den betrieblichen Anforderungen und der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ausgebaut.
Ein einseitigerstelltes Trottoir führt bis zur Arealeinfahrt. Die dafür nötigen Flächen werden im Teilstrassenplan klassiert. Anschliessend ist die Erschliessungsstrasse im Mischverkehr geplant, weil die weitere Zufahrt lediglich von Personenwagen der Anwohner sowie der Müllabfuhr genutzt wird.
Mitwirkungsverfahren
Die Mitwirkung gemäss Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes sowie Art. 4 des Raumplanungsgesetzes, zu der die Bevölkerung eingeladen ist, wird am 14. März 2022 gestartet und dauert bis zum 3. April 2022.
Während dieser Zeit hat die Bevölkerung die Möglichkeit, die Unterlagen digital oder im Foyer der Gemeindeverwaltung einzusehen und sich zu den Unterlagen und der Planung zu äussern sowie Vorschläge und Inputs einzubringen.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die Anregungen und Bemerkungen aus der Bevölkerung geprüft und allfällig in die Planung einbezogen sowie dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage.
Während dieser Zeit kann das ordentliche Rechtsmittel ergriffen werden. Der Teilzonenplan untersteht zudem dem fakultativen Referendum, bevor er vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt werden kann.