Volketswiler Bürger können sich zur Gemeindeordnung äussern
Wie die Gemeinde Volketswil bekannt gibt, wurde eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet, zu der die Öffentlichkeit bis 30. November 2023 Stellung nehmen kann.

Die Stimmberechtigten haben am 15. Mai 2022 eine Einzelinitiative «Einheitsgemeinde» mehrheitlich für erheblich erklärt.
Mit diesem Entscheid an der Urne wurden der Gemeinderat und die Schulpflege Volketswil beauftragt, eine revidierte Gemeindeordnung auszuarbeiten.
Die neue Gemeindeordnung muss die Auflösung der Schulgemeinde und deren Integration in die Politische Gemeinde beinhalten.
Diesem Auftrag sind Gemeinderat und Schulpflege in den vergangenen Monaten nachgekommen.
Gegenüberstellung der Gemeindeordnungen
Eine neue Gemeindeordnung liegt vor und diese wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
Für die Vernehmlassung stellen Gemeinderat und Schulpflege eine synoptische Gegenüberstellung der neuen Gemeindeordnung und der bisherigen Gemeindeordnungen zur Verfügung.
Weiter haben Gemeinderat und Schulpflege den Entwurf eines Organisationsreglements erstellt.
Es wird vom Gemeinderat in eigener Kompetenz erlassen und ist deshalb nicht Teil der Vernehmlassung.
Stellungnahmen sind bis 30. November 2023 möglich
Zur Vernehmlassung sind alle interessierten Volketswiler eingeladen. Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Zudem liegen sie am Empfang im Gemeindehaus auf und können dort bezogen werden.
Die Stellungnahmen zur neuen Gemeindeordnung sind bis am 30. November 2023 bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Die Urnenabstimmung folgt im September 2024
Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt bis Ende Januar 2024.
Anschliessend werden Gemeinderat und Schulpflege eine Vorlage zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 ausarbeiten.
Die Urnenabstimmung über die neue Gemeindeordnung findet am 22. September 2024 statt.