Volketswil

Volketswil: Wahlvorschläge für die Schulpflege liegen vor

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, liegen nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl der Schulpflege Volketswil definitive Wahlvorschläge vor.

Die Primarschule Feldhof in Volketswil.
Die Primarschule Feldhof in Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

Raffaela Fehr wurde für das Amt der Schulpräsidentin nominiert.

Als Mitglieder der Schulpflege wurden Gabriel Hürlimann, Rolf Kunz, Janine Lombardi und Deborah Walton Wohlgensinger vorgeschlagen.

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Paragraf 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bezüglich der Wahl des Präsidiums gegeben.

Die stille Wahl erfolgt durch den Gemeinderat am Dienstag, 9. Januar 2024.

Voraussetzungen für eine stille Wahl sind nicht erfüllt

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Paragraf 54 GPR für das Mitglied der Schulpflege sind nicht erfüllt.

Am Sonntag, 3. März 2024, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Gemäss Paragraf 84 a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang.

Es müssen somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden.

Rekurs gegen die Anordnung

In Anwendung von Paragraf 84 a Absatz zwei können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang (13. März 2024) bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen werden oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf der Gemeindewebseite am Freitag, 22. Dezember 2023, massgebend.

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