Uster hat die städtischen Gebühren angepasst

Stadt Uster
Stadt Uster

Greifensee,

Der Stadtrat von Uster hat mit dem Beschluss vom 16. November 2021 die städtischen Gebühren angepasst.

Stadthaus
Das Stadthaus Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

Mit Beschluss vom 16. November 2021 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Usterzur Einsicht auf.

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