Stadt Uster legt kommunalen Richtplan öffentlich auf
Am 28. Juni 2022 hat der Stadtrat Uster beschlossen, den Richtplan im Herbst öffentlich aufzulegen, um damit die Massnahmen zur Stadtentwicklung voranzutreiben.

Vor rund drei Jahren hat der Stadtrat Uster das Stadtentwicklungskonzept für Uster festgesetzt. Damit sich die Stadt als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln kann, sieht dieses verschiedene Massnahmen vor.
Unter anderem soll in ein attraktiveres Stadtzentrum investiert, der Fuss- und Veloverkehr erhöht und der öffentliche Verkehr ausgebaut werden. Gleichzeitig will die Stadt die von der Bevölkerung geschätzten Grün- und Erholungsräume stärken.
Ziel dieser Massnahmen ist, ein qualitatives Wachstum in allen Bereichen der Stadtentwicklung zu erreichen. Während der letzten drei Jahre hat der Stadtrat basierend auf dem Stadtentwicklungskonzept den kommunalen Richtplan umfassend überarbeitet und auf die aktuellen Herausforderungen abgestimmt.
Bevölkerung kann sich zum Richtplan äussern
Im Richtplan sind konkrete Vorgaben und Handlungsaufträge festgehalten, die die Stadt bei räumlichen Planungen und bei Baumassnahmen befolgen muss. Er umfasst die Themen Siedlung, Landschaft, Mobilität und öffentliche Bauten.
Neu wurden in den Richtplan auch Massnahmen aufgenommen, um die Klimaerwärmung einzudämmen. Im September 2021 hat die Stadt Uster den Entwurf dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Zeitgleich wurde er den Ustermer Behörden zur Vernehmlassung vorgelegt. Nachdem nun alle Rückmeldungen vorliegen, kann der Stadtrat seinen Richtplan weiter optimieren. Im Herbst soll er öffentlich aufgelegt und dem Kanton für eine zweite Vorprüfung vorgelegt werden.
Dies hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom Dienstag, 28. Juni 2022, beschlossen. Damit erhält auch die Bevölkerung die Gelegenheit, sich zum Richtplan zu äussern.
Überprüfung der Bau- und Zonenordnung bis 2026
Ziel ist, den Richtplan 2023 dem Gemeinderat zur Festsetzung zu übergeben. Anschliessend wird der Stadtrat bis voraussichtlich 2026 die kommunale Bau- und Zonenordnung, die auch den Nutzungsplan beinhaltet, revidieren.
Im Gegensatz zum Richtplan enthält diese auch Vorgaben an Bauprojekte, die für private Grundeigentümer verbindlich sind. Dazu gehören etwa Vorgaben, die die Nutzung, Dimension oder Erschliessung von Bauobjekten regeln.