Lohngleichheitsanalyse in Uster erfüllt die Vorgaben
Die Stadtverwaltung Uster hat ihre Lohnpraxis nach den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes überprüft. Das Resultat erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet seit dem 1. Juli 2020 alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Eine unabhängige Stelle überprüft die Resultate, die veröffentlicht werden.
Damit soll die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umgesetzt und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts verhindert werden.
Die Stadtverwaltung Uster hat das Zürcher Revisionsunternehmen BDO für die gesetzlich vorgeschriebene Revision und Kontrolle der Lohngleichheitsanalyse beauftragt. Die Resultate zeigen: Die Stadtverwaltung Uster hält die Bestimmungen für die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ein. Die Stadt Uster hat die Überprüfung der Lohnpraxis nach den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes somit erfolgreich bestanden.
Lohn- und Chancengleichheit als zentrale Anliegen für die Stadtverwaltung
Gemäss der Lohngleichheitsanalyse liegt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei der Stadtverwaltung Uster bei 4,4 Prozent. Das vom Bund vorgegebene Ziel von maximal fünf Prozent nicht erklärbarem Lohnunterschied hat die Stadtverwaltung somit erreicht.
Der Stadtrat Uster und die Verwaltungsleitung nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Uster das Ziel von fünf Prozent eingehalten hat.
Der in der «Strategie Uster 2030» definierte Aspekt «Die Stadtverwaltung positioniert sich als gute Arbeitgeberin, der Lohn- und Chancengleichheit sowie die Förderung von Fachkräften zentrale Anliegen sind» hat für den Stadtrat und die Verwaltungsleitung einen sehr hohen Stellenwert.
Die Ungleichheit weiter reduzieren
Sie setzen sich zum Ziel, die Ungleichheit weiter zu reduzieren, sodass bei der nächsten Analyse der erhobene Wert noch tiefer ausfällt. Weiter wird angestrebt, die Differenz beim Durchschnittslohn zu verkleinern. Die Verwaltungsleitung hat die Leistungsgruppe HRM/Personaldienst ferner beauftragt, Detail Auswertungen durchzuführen.
Damit sollen allfällige Muster, die auf eine systematische oder individuelle Lohndiskriminierung in bestimmten Bereichen der Stadtverwaltung oder bei Einzelfunktionen hinweisen, erkennbar gemacht und gezielt beseitigt werden können. Die nächste Analyse zur Lohngleichheit wird im Jahr 2024 durchgeführt.
Die Analyse zur Lohngleichheit erfolgte nach den Vorgaben des Bundes. Sie wurde mittels Logib durchgeführt. Logib ist ein Webtool, das modernen Anwendungs- und Datenschutzanforderungen entspricht. Es ist wissenschaftlich sowie rechtskonform und wurde mehrfach ausgezeichnet.