Wie die Gemeinde Mönchaltorf mitteilt, wurden für die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sowie zur Prüfung weiterer Themenbereiche 80'000 Franken bewilligt.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa
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Für die geplante Teilrevision der Bau und Zonenordnung in Bezug auf die Harmonisierung der Baubegriffe sowie zur Prüfung von weiteren Themenbereichen genehmigte der Gemeinderat Mönchaltorf einen Investitionskredit von 80'000 Franken.

Der Planungsauftrag wird an den Ortsplaner, die Suter von Känel Wild AG, Zürich, erteilt.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen.

Änderungen am PBG und ABV

Die Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung vereinfachen.

Der Kanton Zürich ist dem IVHB-Konkordat zwar nicht beigetreten, hat sich jedoch entschieden, die Harmonisierung dennoch umzusetzen.

Weil im Kanton Zürich die Baubegriffe teilweise im Planungs- und Baugesetz, teilweise aber auch in der Allgemeinen Bauverordnung geregelt sind, bedurfte neben dem PBG (Planungs- und Baugesetz) auch die ABV (Allgemeine Bauverordnung) einer Änderung.

Anpassung der Bauordnungen bis Ende Februar 2025

Ausserdem mussten die Bauverfahrensverordnung und die Besondere Bauverordnung II teilweise ebenfalls an die neuen Begriffe angepasst werden.

Diese Gesetzesänderungen traten am 1. März 2017 auf kantonaler Ebene in Kraft.

Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls harmonisiert haben.

Die Gemeinden haben dazu Zeit bis zum 28. Februar 2025.

Letzte Totalrevision erfolgte in 2017

Im Grundsatz soll die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Mönchaltorf nicht in allen Teilen überarbeitet werden, da eine Totalrevision nur alle zehn bis fünfzehn Jahre zu erfolgen hat. Die letzte Totalrevision erfolgte im Jahr 2017.

Die Vorgespräche haben aber ergeben, dass zusätzlich zur Harmonisierung der Baubegriffe, verschiedene Themenbereiche der Richt- und Nutzungsplanung (zum Beispiel Verkehrsrichtplan, punktuelle Anpassungen der Bestimmungen in den Bauzonen, Massnahmen zur Förderung der Siedlungsökologie) in der Teilrevision überprüft und allenfalls mitangepasst werden sollen.

Die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung wird schlussendlich der Mönchaltorfer Stimmbevölkerung anlässlich einer Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

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