Greifenseer Liegenschaften sollen nachhaltig saniert werden
Wie die Gemeinde Greifensee informiert, sollen die gemeindeeigenen Liegenschaften nachhaltig und gemäss dem Gebäudestandard 2019.1 saniert werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, entsprechend seiner Energiestrategie die gemeindeeigenen Liegenschaften grundsätzlich nachhaltig und gemäss dem Gebäudestandard 2019.1 von Energie Schweiz umzubauen und zu sanieren.
Dies gilt für alle Projekte, deren Projektierung neu aufgenommen wird.
Im Jahr 2022 wurde die Energieplanung der Gemeinde Greifensee vom Gemeinderat verabschiedet und von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.
Diese stützt sich auf die Energiegesetze von Bund und Kanton sowie Artikel 4 der Gemeindeordnung (Nachhaltigkeit).
Bund, Kantone und Gemeinden nehmen Vorreiterrolle ein
Am 18. Juni 2023 wurde ausserdem das Klima- und Innovationsgesetz angenommen, mit dem sich die Schweiz zur Klimaneutralität und einem Netto Null CO2-Ausstoss bis 2050 bekennt.
Bund, Kantone und Gemeinden sollen dabei eine Vorreiterrolle einnehmen.
Der Gebäudestandard 2019 leistet einen Beitrag zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie zum gesunden Innenraumklima und zur Bauökologie und greift im Kanton Zürich bereits gesetzlich verbindliche Grundlagen auf.
Im Sinne einer Vorbildwirkung geht der Gebäudestandard 2019 stellenweise einen Schritt weiter.
Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt
Der behördenverbindliche Gebäudestandard 2019 dient den Bauherrschaften von öffentlichen Bauten als Richtlinie, um die Bauten der Gemeinde zeitgemäss zu bauen, zu sanieren und zu zertifizieren.
Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt, welche im Bauwesen akzeptiert und verbreitet sind und welche sich nach dem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung richten.
Bei der Vergabe von Bauprojekten dient der Gebäudestandard als Zielvorlage für Externe.
Der Zeitpunkt für die Umsetzung von energetischen Massnahmen wird stets durch die Gebäudebewirtschaftung bestimmt.
Die Mehrkosten sind schwierig zu beziffern
Mit einer angemessenen Begründung (zum Beispiel Bauten unter Denkmalschutz) kann vom Gebäudestandard abgewichen werden.
Die aus dem Gebäudestandard resultierenden Mehrkosten sind schwierig zu beziffern. Schätzungen gehen von zusätzlichen Investitionen von fünf bis zehn Prozent gegenüber dem gesetzlich vorgegebenen Minimalstandard aus.
Die höheren Investitionskosten amortisieren sich über die Lebensdauer, insbesondere im Hinblick auf eine immer kostenintensiver werdende fossile Energiebereitstellung.