Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster

Stadt Uster
Stadt Uster

Greifensee,

Auf die erste Ausschreibung sind zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht worden.

Stadthaus
Das Stadthaus Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

Frau Andrea Grob, Uster, ist mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 13. Februar 2020 entsprechend ihrem Gesuch per sofort als Mitglied der Primarschulpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Er­satzwahl statt.

Auf die Ausschreibungen vom 11. März resp. 10. Juni 2020 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich an­geordneten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

- Kleinert Roger, 1967, Informatiker, Uster, parteilos

- Staible Florian, 1984, Montagechef, Uster, FDP

Neue Frist

Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 15. Juli 2020, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvor­schläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die ge­mäss Art. 9 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Uster in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Per­sonen genannt sein, als Stellen zu be­setzen sind.

Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvor­schläge und dort höchstens einmal ge­nannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Ge­burtsdatum, Beruf, Adresse und Heimat­ort erforderlich. Zudem kann der Rufname und die Parteizuge­hörigkeit angefügt werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Un­terschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Un­terzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen wer­den.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeich­nen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezo­gen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen wer­den.

Ersatzwahl wird durch Urnenwahl durchgeführt

Die Ersatzwahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. Sep­tember 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 abgewickelt. Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird die Ersatzwahl im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in­nert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröf­fentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Re­kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, so­weit möglich, beizulegen.

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