Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster
Auf die erste Ausschreibung sind zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht worden.

Frau Andrea Grob, Uster, ist mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 13. Februar 2020 entsprechend ihrem Gesuch per sofort als Mitglied der Primarschulpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Ersatzwahl statt.
Auf die Ausschreibungen vom 11. März resp. 10. Juni 2020 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):
- Kleinert Roger, 1967, Informatiker, Uster, parteilos
- Staible Florian, 1984, Montagechef, Uster, FDP
Neue Frist
Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 15. Juli 2020, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die gemäss Art. 9 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Uster in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind.
Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angefügt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Ersatzwahl wird durch Urnenwahl durchgeführt
Die Ersatzwahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 abgewickelt. Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird die Ersatzwahl im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.