Volketswil

    Entschädigungen der Behörden werden neu geregelt

    Gemeinde Volketswil
    Gemeinde Volketswil

    Uster,

    Die Gemeinde Volketswil vereinheitlicht die Entschädigungen für Behörden und Kommissionen im Zuge der neuen Gemeindeordnung, gültig ab Juli 2026.

    Das Schulhaus Lindenbühl in Volketswil.
    Das Schulhaus Lindenbühl in Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

    Die derzeit gültige Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen der Politischen Gemeinde Volketswil ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft, berichtet die Gemeinde Volketswil. Die heutigen Entschädigungen für die Schulpflege gelten seit dem 1. Januar 2014.

    Mit der Annahme der neuen Gemeindeordnung (Einheitsgemeinde Inkraftsetzung per 1. Juli 2026) müssen die beiden Verordnungen zusammengeführt sowie der neuen Organisation angepasst werden.

    Somit hat eine paritätisch zusammengesetzte Projektgruppe der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde eine neue gemeinsame Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen erarbeitet.

    Nächster Schritt: Abstimmung über die Verordnung

    Der Gemeinderat hat die neue Verordnung an seiner letzten Sitzung genehmigt und sie den Behörden sowie Politischen Parteien zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 15. August 2025 bis 12. September 2025.

    Die neue Verordnung wird am 12. Dezember 2025 der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

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