Älter werden in Volketswil: Neuer Wegweiser für Senioren
Volketswil veröffentlicht eine Broschüre für Senioren mit Infos zu Freizeit, Beratung und Unterstützung für ein aktives, selbstbestimmtes Älterwerden.

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, bündelt eine neue Broschüre Angebote und Anlaufstellen rund ums Älterwerden. Sie hilft, selbstbestimmt und vorausschauend zu planen.
Wie möchte ich meinen Alltag im Alter gestalten? Welche Angebote gibt es, wenn ich Unterstützung brauche? Wo erhalte ich Beratung zu Vorsorge, Finanzen oder Wohnen?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet die neue Broschüre der Gemeinde Volketswil «Älter werden in Volketswil – informiert, aktiv, gut begleitet».
Ein praktischer Wegweiser durchs Älterwerden
Die Broschüre informiert über alle Angebote und Kontaktstellen rund ums Älter werden in Volketswil. Sie richtet sich an Seniorinnen und Senioren, Angehörige, Fachpersonen sowie Freiwillige.
Als Massnahme aus dem Altersleitbild 2024 zeigt die Publikation, wo es Freizeitangebote, Beratung, Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenslagen gibt. Wer gut informiert ist, kann frühzeitig und selbstbestimmt planen.
Die Broschüre ist als Nachschlagwerk konzipiert und thematisch in verschiedene Kapitel gegliedert. Unterschiedliche Farben kennzeichnen die einzelnen Kapitel und erleichtern die Orientierung.
Versand an Seniorinnen und Senioren
Aktuell wird die Broschüre postalisch an alle Haushalte in Volketswil verschickt, in denen mindestens eine Person 65 Jahre oder älter ist. Danach wird sie regelmässig an die Einwohnerinnen und Einwohner versandt, die neu das 65. Altersjahr erreichen.
Die Fachstelle für Alters- und Pflegefragen der Gemeinde Volketswil berät kostenlos und vertraulich zu allen Fragen rund ums Älterwerden, vermittelt passende Angebote und unterstützt bei administrativen Anliegen – etwa beim Ausfüllen von Formularen oder beim Zugang zu finanziellen Leistungen.
Sie ist auch zuständig für die Ausstellung der Bedarfsbescheinigung für Hilfe- und Betreuungsleistungen. Diese benötigen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV, damit Kosten für notwendige Unterstützungsleistungen übernommen werden können.
Die Fachstelle prüft den individuellen Bedarf und stellt die entsprechende Bescheinigung aus.










